Regeln

1. Allgemeines Reglement

  1. Während der gesamten Veranstaltung ist den Anweisungen des Veranstalters (LJ Ladbergen) sowie der Bremswagencrew uneingeschränkt Folge zu leisten.
  2. Jeder Teilnehmer muss mindestens 16 Jahre alt und in Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
  3. Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer auch drauf sitzt. Absteigen von dem Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
  4. Es ist nur dem Fahrer erlaubt auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von weiteren Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.
  5. Für die Teilnehmer ist es während des Wettkampfes verboten alkoholische oder alkoholreiche Getränke zu sich zu nehmen. Ebenso ist es verboten alkoholisiert einen Schlepper zu fahren.
  6. Während des Zugvorgangs ist es verboten zu trinken und zu essen.
  7. Während des Zugvorgangs hat sich nur der Fahrer, der Bahnkommissar, die Signalgeber und die Bremswagencrew  auf der Bahn aufzuhalten, sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
  8. Vor dem Zug ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung bei lockerer Kette erfolgt die Disqualifikation.
  9. Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit der grünen Flagge ein Zeichen gibt.
  10. Wird die rote Flagge geschwenkt ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
  11. Gerät der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierung, führt dieses zur sofortigen Disqualifikation.
  12. Den Anordnungen des Bahnkommissars und der Wiegecrew ist in allen Fällen Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen ohne Nennung von Gründen.
  13. Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht  für Schäden, die an den Schleppern auftreten oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritte verursacht werden. Teilnehmer können hingegen für willkürliche und vorsätzliche Schäden am Eigentum des Veranstalters sowie des Eigentümers des Geländes haftbar gemacht werden. Durch austretende Öle und Kraftstoffe verursachte Verschmutzungen/Umweltschäden (einschließlich nachfolgender Kosten durch Reinigung etc.) werden dem Verursacher/Teilnehmer in Rechnung gestellt.
  14. Der erste Teilnehmer von der Startliste macht einen Probezug, um den Bremswagen zu justieren. Diesem Starter wird die Möglichkeit gegeben, den Start zu wiederholen, aber nur dann, wenn die Bremswagencrew mit der Einstellung des Bremswagens einverstanden ist. Startet der Teilnehmer ein zweites Mal, so geht die dann erzielte Weite in die Wertung ein, nicht aber der Weiteste der beiden Züge.
  15. Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schleppern zu befinden um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
  16. Jeder Teilnehmer hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
  17. Auf dem Veranstaltungsgelände in das Tempo "Schrittgeschwindigkeit" unbedingt einzuhalten.


2. Technisches Reglement

  1. Dieses Reglement deckt die Sicherheitsaspekte der Klassen für Serienschlepper ab. Zusatzmotoren oder Turbolader, sowie veränderte Einspritzdüsen sind nicht erlaubt und führen zu einem Ausschluss von der Veranstaltung.
  2. In den Oldtimer und Bauernklassen sind lediglich Traktoren/Schlepper zur Teilnahme zugelassen. Radlader, Teleskoplader etc werden in der Showklasse nach Absprache mit der Bremswagencrew zugelassen und dürfen nur mit der Freigabe bzw. Einverständnis der Bremswagencrew starten.
  3. Der Motor muss äußerlich original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.
  4. Eine Aufladung ist auf einen (1) Turbolader begrenzt, es sei denn, das Fahrzeug wurde vom Hersteller mit mehreren Ladern ausgeliefert. Turbolader dürfen nicht offen liegen, sondern müssen entweder  unter der Motorhaube positioniert oder mit einem 2mm Blech abgeschirmt werden.
  5. Die Reifenstollen dürfen nicht geschnitten werden. Lediglich das Kürzen der Stollenhöhe ist erlaubt. Keine „geschärften“ Profile oder zusätzliche Stollen.
  6. Zusatzgewichte dürfen Fahrer oder Zuschauer weder gefährden, noch behindern und nicht beweglich sein.
    Anbaugeräte in der Fronthydraulik sind verboten (ausgenommen Gewichte) . Frontlader mit Schaufel etc. sind hingegen erlaubt. Der Bahnkommissar kann einen Schlepper mit übertriebener Beladung mit Frontgewichten vom Wettkampf ausschließen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Traktor durchbrechen kann.
  7. Die Steigbegrenzer werden für alle Schlepper unter 6t Startgewicht sowie  alle reinen Hinterachsschlepper empfohlen.
  8. Bei Verwendung von Steigbegrenzern: Die Steigbegrenzer müssen mindestens 150mm über die Hinterreifen hinausragen und dürfen max. 250mm vom Boden entfernt sein. Die Aufstandsfläche muss mindestens 150cm² betragen, die Breite mindestens 100 mm. Die Unterlenker können als Bestandteil der Steigbegrenzer
  9. Die Traktoren müssen einen geprüften Umsturzbügel oder eine Sicherheitskabine besitzen. In der Oldtimerklasse können für bestimmte Fahrzeuge Ausnahmen (auf eigene Gefahr) gemacht werden.
  10. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
  11. Allrad darf eingeschaltet werden. Die Zahl der angetriebenen Achsen laut Fahrzeugschein oder Brief darf nicht verändert werden.
  12. Die Motordrehzahl darf die in den Fahrzeugpapieren angegebene Nenndrehzahl nicht mehr als 15% überschreiten, jedoch maximal 2700 U/min.
  13. Es ist nur Gummibereifung erlaubt. Bis einschließlich der 5t Bauernklasse beträgt der maximal zulässige Reifenumfang 5.800mm, die Reifenbreite maximal 1500mm. Bei der Verwendung von Zwillingsbereifung wird der Spalt zwischen den Reifen mitgemessen, so dass beide Reifen incl. Spalt die Breite von 1500mm nicht überschreiten dürfen. Oberhalb der 5t Bauernklasse ist die Reifenbreite und Höhe freigestellt, auch bei der Verwendung von Zwillingsbereifung.
  14. Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über ein Zugmaul, wobei die Anhängehöhe bei 60 - 80 cm liegen muss.
  15. Der Winkel der eingehängten Zugkette zum Boden darf 25° nicht überschreiten.
  16. Das Zugmaul muss in horizontaler und vertikaler Richtung starr sein und entsprechend stabil befestigt sein.
  17. Desweitern darf der Traktor zu keiner Zeit Personen und oder andere teilnehmende Traktoren durch herumfliegende Teile, Stichflammen oder heiße Abgase verletzten oder Schaden zufügen.

Etwas Wichtiges zum Schluss:

Zum Abschluss noch eins: Ihr seid für eure und die Sicherheit der Zuschauer und Teilnehmer sowie des Veranstalters mitverantwortlich. Darum bitten wir euch die oben genannten Regeln in allen drei Bereichen einzuhalten und mit bestmöglichem Gewissen und Wissen zu unterstützen.

Wir freuen uns auf  euch.  Let’s pull…